Hinweisgebersystem (Hinweisgeberschutzgesetz)
Wir haben eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet, um Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder Fehlverhalten im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit zu erhalten und angemessen zu bearbeiten.
Wer kann Hinweise geben?
Hinweise können sowohl von unseren Mitarbeitenden als auch von externen Personen, wie z. B. Geschäftspartnern, Lieferanten oder Kunden, abgegeben werden.
Welche Hinweise können gemeldet werden?
Über das Hinweisgebersystem können insbesondere Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht sowie interne Regelungen gemeldet werden.
Meldewege
Hinweise können vertraulich über folgenden Meldeweg eingereicht werden:
E-Mail: whistleblowing[at]syncon-systems.com
Auf Wunsch kann die Meldung auch anonym erfolgen.
Vertraulichkeit und Schutz
Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Die Identität der hinweisgebenden Person wird – soweit gesetzlich zulässig – geschützt und nur den für die Bearbeitung zuständigen Personen bekannt gemacht.
Hinweisgebende Personen sind vor Benachteiligungen oder Repressalien geschützt, sofern sie nach bestem Wissen und Gewissen handeln.
Verfahren
- Der Eingang eines Hinweises wird in der Regel innerhalb von 7 Tagen bestätigt.
- Der Hinweis wird sorgfältig geprüft.
- Es werden – sofern erforderlich – geeignete Folgemaßnahmen ergriffen.
- Spätestens innerhalb von 3 Monaten erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung über den Stand des Verfahrens.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Externe Meldestellen
Hinweisgebende Personen haben zudem das Recht, sich an eine externe Meldestelle (z.B. beim Bundesamt für Justiz) zu wenden.